Ambulant Betreutes Wohnen / Assistenzleistungen
Leistungen zur sozialen Teilhabe nach SGB IX
Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die sozialpädagogische Unterstützung bei der selbstständigen Lebensführung benötigen, können „Leistungen zur
sozialen Teilhabe“ in Form von sogenannten „Assistenzleistungen“ (bis 31.12.2019 → „Ambulant Betreutes Wohnen“) in Anspruch nehmen. Mit Hilfe der „Leistungen zur sozialen Teilhabe“ soll eine
weitgehend eigenständige Lebensführung im gewohnten Umfeld ermöglicht werden.
Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme der Eingliederungshilfe, welche beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden muss. Hilfesuchende können sich kostenlos bei der EUTB (Ergänzende
unabhängige Teilhabeberatung) beraten lassen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch bei der Antragstellung unterstützend zur Seite.
Ambulant psychiatrischer Fachpflegedienst
Der ambulant psychiatrische Fachpflegedienst von FIPS bietet Ihnen in Krisensituationen eine schnelle und fachgerechte häuslich psychiatrische Versorgung. Die gemeinsame und engmaschige Zusammenarbeit mit Ihrem Facharzt / Hausarzt ermöglicht es Ihnen einen Klinikaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen. Fachpflegepersonal erarbeitet mit Ihnen, Ihren individuellen Hilfebedarf und begleitet Sie bei der Umsetzung.
Ergotherapie
Unser ergotherapeutisches Angebot ist auf psychiatrische Krankheitsbilder ausgerichtet und zielt darauf ab, krankheitsfördernde Verhaltensmuster zu erkennen und so zu verändern, dass eigene Probleme selbstständig gelöst werden. Ergotherapie ist eine aktive Therapieform, bei der unterschiedliche Therapiemittel zum Einsatz kommen. Besonders bei FIPS ist die pferdegestützte Ergotherapie, die sich bei Schwierigkeiten in der Selbstwahrnehmung, im Umgang mit Gefühlen, zu starker Anspannung, Abgrenzungsproblemen, Ängsten und mangelndem Selbstvertrauen bewährt hat und andere Behandlungsmethoden ergänzen kann.
Tagesstätten
Tagesstätten sind für Sie richtig, wenn Sie unter einer psychischen Problematik leiden und:
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein Informationsgespräch. Wir klären Sie gerne über Aufnahmebedingungen auf und helfen Ihnen auch bei der Antragstellung.
Therapeutischer Zuverdienst
Für Menschen mit einer psychischen Erkrankung sollen individuelle Beschäftigungs- und Zuverdienstmöglichkeiten erschlossen werden. Häufig sind sie nicht mehr in der Lage, den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu entsprechen und benötigen besondere Rahmenbedingungen, in denen sie ihre individuellen Vorkenntnisse, bestehenden Ressourcen und eigenen Interessen einsetzen können. Es handelt sich um eine Leistung nach §53/54 SGB XII zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und wird nach Klärung auf Antrag beim zuständigen Leistungsträger gewährt.